Ab der ersten Aufforderung durch die Sozialversicherung oder einen Arzt beginnt die Übergangsfrist von 90 Tagen zu laufen. Wegen COVID-19 wurde die Übergangsfrist bis auf Weiteres auf 150 Tage verlängert. Wenn Sie innerhalb der Übergangsfrist kein Foto bringen, wird Ihre alte e-card gesperrt.
Es kann keine neue e-card ausgestellt werden, solange kein Foto verfügbar ist. Sie müssen ein Foto bringen.
Sie haben die Möglichkeit, von Ihrem Krankenversicherungsträger einen zeitlich befristeten elektronischen Ersatzbeleg ausstellen zu lassen.