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Bereits mehr als 7 Millionen e-cards mit Foto ausgestellt

Die meisten Versicherten bekommen ihre neue e-card automatisch.

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Seit 1.1.2020 werden alle neuen e-cards für Versicherte ab 14 Jahren mit einem Foto versehen. Schon mehr als 7 Millionen Versicherte haben ihre neuen e-cards mit Foto zugestellt bekommen (Stand November 2023). Die Prüfung der Identität von Patientinnen und Patienten ist mit einem Foto auf der e-card nun deutlich rascher und einfacher möglich. Für 85 % der Versicherten ist ein Foto aus einem österreichischen Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder einem Dokument des Fremdenregisters für die e-card-Produktion verfügbar. Wer eines dieser Dokumente besitzt, muss nichts tun und bekommt die neue e-card automatisch, bevor die alte abläuft. Nur jene Versicherten, von denen kein Foto vorliegt und für die keine gesetzliche Ausnahme besteht, müssen ein Foto für die e-card persönlich abgeben. Mit dem Foto-Sofort-Check kann selbst online rasch und einfach unter überprüft werden, ob ein Foto vorhanden ist oder nicht. 

Unter www.chipkarte.at/foto können Sie ganz einfach überprüfen, was für Sie zutrifft. 

Wenn e-cards nicht ausgestellt werden können
Ist zum e-card-Produktionsdatum kein Foto verfügbar und trifft keine Ausnahme zu, kann die e-card nicht ausgestellt werden. Dann werden die Versicherten beim nächsten Arztbesuch oder Kontakt mit der Sozialversicherung dazu aufgefordert, ein Foto zu bringen. Ab dieser ersten Aufforderung beginnt eine gesetzliche Übergangsfrist von 150 Tagen. Innerhalb dieser Frist sind Arztbesuche mit der alten e-card oder mit der Sozialversicherungsnummer und einem Ausweis möglich. Danach benötigen Sie für Arztbesuche einen e-card-Ersatzbeleg von der zuständigen Krankenkasse (ÖGK, SVS, BVAEB oder KFA).