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Kartenlesegerät GINO


Warum schaut das e-card Lesegerät in meiner Apotheke und bei meiner Ärztin bzw. meinem Arzt jetzt anders aus?

Das e-card System wurde technologisch auf den neuesten Stand gebracht. Dazu gehört auch das neue Kartenlesegerät GINO (Gesundheits-Informations-Netzwerk Online), das zusätzliche Funktionen wie z.B. die kontaktlose Nutzung bietet. Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken werden ab Herbst 2022 nach und nach mit dem GINO ausgestattet.

Was kann das neue e-card Lesegerät GINO?

Eine wesentliche neue Funktion des GINO ist die kontaktlose Lesemöglichkeit. NFC-fähige e-cards können an die NFC-Schnittstelle des GINO gehalten und kontaktlos ausgelesen werden. Das erleichtert die Bedienung und sowohl die Karten als auch die Kartenlesegeräte werden dadurch weniger beansprucht.

Was ist NFC und wie funktioniert das?

NFC ist eine Abkürzung für Near Field Communication, auf Deutsch Nah-Feld-Kommunikation. Bei dieser von Bankkarten bekannten Übertragungstechnik werden Daten über eine Distanz von wenigen Zentimetern übermittelt. Die e-card muss dafür nicht in den Steckschlitz des Kartenlesegerätes gesteckt werden, sondern die Übertragung erfolgt „kontaktlos“, also durch „in die Nähe halten“.

Mehr Informationen zu NFC: NFC

Woran erkenne ich, ob meine e-card schon NFC-fähig ist?

Ob Ihre e-card bereits NFC-fähig ist, erkennen Sie am NFC-Zeichen neben dem Chip (grüne Wellen).

Mehr Informationen zu NFC: NFC

Auf meiner e-card ist kein Foto, ist sie trotzdem NFC-fähig?

Alle seit Oktober 2019 ausgestellten e-cards sind NFC-fähig. Auch e-cards ohne Foto der Karteninhaberin bzw. des Karteninhabers mit NFC-Zeichen können kontaktlos ausgelesen werden (z.B. e-cards von Kindern unter 14 Jahren oder e-cards von Personen, für die eine gesetzliche Ausnahme zutrifft).

Wer kann meine Daten sehen? Ist das sicher?

Auf der e-card selbst sind keine Gesundheitsdaten gespeichert, somit können von der e-card auch via NFC keine Gesundheitsdaten ausgelesen werden.

Die e-card dient als Schlüssel zum e-card System, der berechtigten Anwenderinnen und Anwendern (z.B. Ärztinnen und Ärzten) den Zugriff erlaubt. Es besteht dabei kein Unterschied, ob die e-card in den Steckschlitz des Kartenlesers gesteckt oder mit der NFC-Funktion ausgelesen wird.

Anders als bei Bankkarten kann eine NFC-fähige e-card nur durch spezielle Lesegeräte ausgelesen werden, die in Gesundheitseinrichtungen (zum Beispiel in Ordinationen oder Apotheken) zum Einsatz kommen. Diese Lesegeräte müssen im hochsicheren e-card System berechtigt sein. Die Nutzerinnen bzw. die Nutzer der Lesegeräte müssen sich mit einer Berechtigungskarte authentifizieren (z.B. eine Ärztin bzw. ein Arzt oder eine Apotheke mit der sogenannten Admin-Karte). Die Kommunikation zwischen der e-card und dem Lesegerät wird zusätzlich verschlüsselt. Damit ist eine „zufällige“ Verwendung durch Unberechtigte und ein Auslesen von Daten durch Dritte nicht möglich.

Die Datenübertragung im e-card System erfolgt ebenfalls verschlüsselt.

Kann meine e-card am Bankomat-Bezahlterminal ausgelesen werden?

Nein. Eine NFC-fähige e-card kann nur durch spezielle Lesegeräte ausgelesen werden, die in Gesundheitseinrichtungen (zum Beispiel in Ordinationen oder Apotheken) zum Einsatz kommen.

Kann meine Bankomatkarte vom neuen e-card Lesegerät GINO ausgelesen werden?

Nein, der GINO ist ein speziell für das e-card System entwickeltes Lesegerät und kann ausschließlich e-cards und Admin-Karten (das sind die Berechtigungskarten von z.B. Ordinationen oder Apotheken) verarbeiten.

Ich möchte keine NFC-Funktion auf meiner e-card. Kann ich diese deaktivieren lassen?

Nein. Eine Deaktivierung dieser Funktion ist nicht möglich. Alle seit Oktober 2019 ausgestellten e-cards sind mit NFC-Funktion ausgestattet.

Kann ich eine neue e-card bekommen, wenn die NFC-Funktion nicht mehr gegeben ist?

Ja. Sie können bei der e-card Serviceline unter 050 124 3311 oder online in den Web-Portalen der Sozialversicherung eine neue e-card bestellen.

Link zum Bestellformular