Technische Voraussetzungen
Um eine e‑Berechtigung erteilen zu können, benötigen Sie
→ ein Smartphone mit NFC‑Funktion
und
→ eine NFC‑fähige e‑card, die Sie am NFC‑Zeichen neben dem Chip erkennen.
Ihre Vorteile durch die e‑Berechtigung
- Mit der e‑Berechtigung erhält Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt für eine telemedizinische Behandlung bzw. Rezeptausstellung oder einen Hausbesuch denselben Zugriff auf Ihre ELGA, wie durch das Stecken oder NFC‑Lesen Ihrer e‑card mit dem Lesegerät in der Ordination: 90 Tage auf Ihre e‑Medikation und e‑Befunde sowie 28 Tage auf Ihren e‑Impfpass. Das bietet eine bessere Entscheidungsgrundlage für Diagnostik und Therapie.
- Mit der e‑Berechtigung kann Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt verschriebene Medikamente in der e‑Medikation speichern, selbst wenn Sie nicht in der Ordination anwesend sind. So ist Ihre e‑Medikationsliste tagesaktuell und vollständig, wodurch unerwünschte Wechselwirkungen zwischen Medikamenten vermieden werden können.
- Hintergrund: Im Bedarfsfall kann Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt ein e‑Rezept immer auch ohne Ihre Anwesenheit in der Ordination für Sie ausstellen. Damit die Verschreibungen auf dem e‑Rezept aber auch in der e‑Medikationsliste eingetragen werden können, muss mindestens alle 90 Tage Ihre e‑card mit dem Lesegerät in der Ordination ausgelesen oder eine e‑Berechtigung erteilt werden.
- Hintergrund: Im Bedarfsfall kann Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt ein e‑Rezept immer auch ohne Ihre Anwesenheit in der Ordination für Sie ausstellen. Damit die Verschreibungen auf dem e‑Rezept aber auch in der e‑Medikationsliste eingetragen werden können, muss mindestens alle 90 Tage Ihre e‑card mit dem Lesegerät in der Ordination ausgelesen oder eine e‑Berechtigung erteilt werden.
- Wenn Sie es wünschen, kann auch Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt bei einem Hausbesuch mit dem eigenen Smartphone und Ihrer e‑card eine e‑Berechtigung ausstellen. So erhält sie bzw. er ebenfalls Zugriff auf Ihre ELGA und kann die erwähnten Vorteile nutzen. Sie als Patientin bzw. Patient benötigen in diesem Fall kein eigenes NFC‑fähiges Smartphone.
So funktioniert die e‑Berechtigung
Schritt 1:
Falls Sie die kostenlose MeineSV App noch nicht installiert haben, laden Sie diese aus dem App Store bzw. Google Play Store herunter.
Schritt 2:
Öffnen Sie die MeineSV App und wählen Sie auf der Startseite den Bereich „Services“.
Schritt 3:
Tippen Sie auf „e‑Berechtigung erteilen“.
Schritt 4:
Finden Sie Ihren Gesundheitsdiensteanbieter mit Hilfe der Suchfunktion oder wählen Sie aus Ihren Favoriten.
Schritt 5:
Sie können den Gesundheitsdiensteanbieter auf Wunsch zu Ihren Favoriten hinzufügen bzw. wieder entfernen. Um mit der e‑Berechtigung fortzufahren, tippen Sie auf „Weiter“.
Halten Sie die e‑card an die NFC‑Schnittstelle des Smartphones bis Sie zum nächsten Schritt weitergeleitet werden. Falls Sie Hilfe benötigen, finden Sie hier einen Link zu weiteren Informationen.
Schritt 7:
Wenn Sie eine e‑card zum ersten Mal auf einem Smartphone für die e‑Berechtigung benutzen, werden Sie aufgefordert, als Sicherheitsmaßnahme die letzten vier Ziffern der Kennnummer der Karte einzugeben. Diese finden Sie links unten auf der Rückseite der e‑card („8 Kennnummer der Karte“). Bestätigen Sie die Eingabe mit „Weiter“ und halten Sie danach die e‑card neuerlich an das Smartphone. Diese e‑card kann nun auf diesem Smartphone benutzt werden. Um mit der e‑Berechtigung fortzufahren, halten Sie die e‑card neuerlich an das Smartphone.
Die e‑Berechtigung für den zuvor gewählten Gesundheitsdiensteanbieter kann nun erteilt werden, indem Sie auf „e‑Berechtigung erteilen“ tippen. Zuvor müssen Sie die Checkbox „Ich nehme zur Kenntnis, dass ich den Gesundheitsdiensteanbieter über die Erteilung der e‑Berechtigung informieren muss.“ bestätigen.
Die e‑Berechtigung ist nun 24 Stunden gültig. Wenn Ihr Gesundheitsdiensteanbieter die e‑Berechtigung innerhalb dieses Zeitraums nutzt, ermöglicht das denselben Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten wie das Stecken oder NFC‑Lesen der e‑card in der Ordination. Auf Wunsch können weitere e‑Berechtigungen erteilt werden.