DRUCKEN

Elektronischer Eltern‑Kind‑Pass

Vom gelben Papierheft zum elektronischen Eltern-Kind-Pass:

Der elektronische Eltern-Kind-Pass (eEKP) löst ab 1. Oktober 2027 bundesweit das gelbe Papierheft ab, beginnend mit neu festgestellten Schwangerschaften (bis SSW 16). Der eEKP ermöglicht es, alle Untersuchungs- und Beratungsergebnisse des Eltern-Kind-Pass Untersuchungsprogramms digital zu erfassen und abzurufen.



Der elektronische Eltern-Kind-Pass

Was ist der elektronische Eltern-Kind-Pass (eEKP)?

Der Eltern-Kind-Pass (früher Mutter-Kind-Pass) ist ein seit 1974 bestehendes Angebot zur gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder bis zum sechsten Lebensjahr.

Der elektronische Eltern-Kind-Pass (eEKP) löst ab 01. Oktober 2027 bundesweit das gelbe Papierheft ab, beginnend mit neu festgestellten Schwangerschaften (bis SSW 16). Der eEKP ermöglicht es, alle Untersuchungs- und Beratungsergebnisse des Eltern-Kind-Pass Untersuchungsprogramms digital zu erfassen und abzurufen.

Der elektronische Eltern-Kind-Pass umfasst zwei Bereiche:

  • Eltern-Kind-Pass – Schwangerschaft (eEKP-Schwangerschaft): Dokumentiert den Verlauf von der Feststellung der Schwangerschaft bis zur Geburt und der Untersuchung „Postpartale Periode“.
  • Eltern-Kind-Pass – Kind (eEKP-Kind): Dokumentiert die gesundheitliche Entwicklung des Kindes von der Geburt bis zum sechsten Lebensjahr.

Statt des gelben Papierhefts wird es für Schwangere und obsorgeberechtigte Personen eine eEKP-Anwendung geben. Diese ist als Web-Version über gängige Internetbrowser unter www.gesundheit.gv.at oder als mobile App „Eltern-Kind-Pass“ für iOS und Android am Smartphone bzw. Tablet nutzbar. Voraussetzung zur Nutzung der eEKP-Anwendung ist der Login mit ID Austria.

Die Nutzung der eEKP-Anwendung durch Schwangere und obsorgeberechtigte Personen ist jedoch nicht erforderlich, um die damit verbundenen Vorsorgeuntersuchungen und Beratungen in Anspruch zu nehmen. Der Nachweis für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe wird durch die elektronische Dokumentation automatisch übermittelt. Achtung: Der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld muss jedoch weiterhin bei der Sozialversicherung gestellt werden.

Welche Vorteile bringt der elektronische Eltern-Kind-Pass (eEKP)?

Die Digitalisierung bringt einen schnellen, zeitgemäßen Zugang zu relevanten Gesundheitsinformationen und Daten aus den Untersuchungen und Beratungen. Auch Ultraschallbilder und Perzentilen können digital erfasst und eingesehen werden.

Die eingetragenen Daten werden verschlüsselt gespeichert, und nur berechtigte Nutzerinnen und Nutzer können auf die Daten und Inhalte zugreifen. Der Verlust des Eltern-Kind-Passes ist durch die Digitalisierung unmöglich. Das bedeutet deutlich mehr Sicherheit.

Die eEKP-Anwendung für Schwangere, obsorgeberechtigte Personen und Kinder wird nun erstmals auch mehrsprachig angeboten und steht in Deutsch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (BKS), Englisch, Französisch und Türkisch zur Verfügung. Ebenso haben Gesundheitsdiensteanbieter die Möglichkeit, Untersuchungs- und Beratungsergebnisse auch in Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (BKS), Englisch, Französisch und Türkisch auszudrucken.

Wann startet der elektronische Eltern-Kind-Pass (eEKP)?

Die Einführung erfolgt gemäß eEltern-Kind-Pass-Gesetz (EKPG) in 2 Phasen:

  • Ab 01. Oktober 2027 ist für alle Schwangeren, deren Schwangerschaft neu (bis SSW 16) festgestellt wird, ein elektronischer Eltern-Kind-Pass anzulegen. Die nachfolgenden Untersuchungen und Beratungen sowie aus diesen Schwangerschaften resultierende Kinder sind im elektronischen Eltern-Kind-Pass zu dokumentieren.
  • Ab 01. März 2028 erhalten alle ab diesem Tag geborenen Kinder einen elektronischen Eltern-Kind-Pass. Ihre Untersuchungen und Beratungen sind ausschließlich dort zu dokumentieren.

Bereits ausgestellte physische Papierhefte bleiben weiterhin gültig und werden in papierschriftlicher Form weitergeführt. Ein Umstieg auf den elektronischen Eltern-Kind-Pass während der Schwangerschaft ist nicht vorgesehen.

Schwangere erhalten ab 1. Oktober 2027 anstelle des Papierhefts einen Eltern-Kind-Pass-Flyer, der die wichtigsten Informationen für sie beinhaltet. Dieser Flyer wird mehrsprachig angeboten. Nähere Informationen dazu werden zeitnah vor Start der Einführung bekannt gegeben.

Das eEltern-Kind-Pass-Gesetz (EKPG) erlaubt auch bereits ab 1. Oktober 2026 – also vor Beginn der Verpflichtung – die Speicherung von Daten im eEKP. Aus diesen Gründen steht der elektronische Eltern-Kind-Pass bereits ab 01. Oktober 2026 technisch im Rahmen einer Vorbereitungsphase zur Verfügung.

Die Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Pass wird in den nächsten Monaten in Abstimmung mit den Stakeholdern vorbereitet und begleitet. 

Wer kann auf den elektronischen Eltern-Kind-Pass (eEKP) zugreifen?

Je nach Rolle und Fachrichtung des Gesundheitsdiensteanbieters (gem. eHealth Verzeichnisdienst) ergeben sich unterschiedliche Lese- und Schreibberechtigungen für die einzelnen Untersuchungen bzw. Untersuchungskapitel und Beratungen. Die Berechtigungen werden automatisch über das zentrale Berechtigungssystem des elektronischen Eltern-Kind-Pass verwaltet und basieren auf den aktuell gültigen Rechtsgrundlagen (eEltern-Kind-Pass-Gesetz bzw. den dazugehörigen Verordnungen).

Wie kann ein Gesundheitsdiensteanbieter technisch auf den elektronischen Eltern-Kind-Pass (eEKP) zugreifen?

Der elektronische Eltern-Kind-Pass kann von Gesundheitsdiensteanbietern über folgende Wege genutzt werden:

  • über die eigene Gesundheitsdiensteanbieter-Software, sofern eine Integration des eEKP erfolgt ist (Informationen dazu sind beim zuständigen Software-Anbieter verfügbar)
  • über die Web-Oberfläche des e-card Systems (Authentifizierung mit Admin-Karte)
  • über die Web-Oberfläche nach Einstieg über gda.gesundheit.gv.at (Authentifizierung mit ID Austria)

Für Krankenanstalten und Labore besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich über ELGA-Mechanismen und über FHIR-Technologie an den eEKP anzubinden. Weitere Informationen dazu sind über die jeweiligen IT-Verantwortlichen des Krankenhauses bzw. den jeweiligen Software-Anbieter bzw. Hersteller der Krankenanstalteninformationssysteme, Laborinformationssysteme, etc. zu erfragen.

Welche Voraussetzungen gibt es, um auf den elektronischen Eltern-Kind-Pass (eEKP) einer Schwangeren oder eines Kindes zuzugreifen?

Um auf den eEKP einer Schwangeren oder eines Kindes zugreifen zu können, muss der Gesundheitsdiensteanbieter gemäß eEltern-Kind-Pass-Gesetz (EKPG) unter Mitwirkung der Schwangeren, oder der obsorgeberechtigten Person bzw. des Kindes deren Identität in elektronischer Form überprüfen. Dies kann aktuell erfolgen durch:

  • Auslesen der e-card mit einem e-card Lesegerät im Rahmen der Nutzung des eEKP
  • Verwendung eines Einmal-Zugriffs-Codes
    • Der Einmal-Zugriffs-Code muss dem Gesundheitsdiensteanbieter von der Schwangeren bzw. der obsorgeberechtigten Person des Kindes bekannt gegeben werden.
    • Die Schwangere, das Kind oder die obsorgeberechtigte Person können den Einmal-Zugriffs-Code
      • in der eEKP-Anwendung (Web-Anwendung oder mobile App) abrufen, oder
      • auf Nachfrage von der eEKP-Servicestelle erhalten.
    • Alternativ können Gesundheitsdiensteanbieter nach Auslesen der e-card mit einem e-card Lesegerät die Einmal-Zugriffs-Codes für die Schwangere, das Kind bzw. die obsorgeberechtigte Person ebenfalls anfordern und ausdrucken.

Labore haben im Fall einer elektronischen oder sonst eindeutig identifizierbaren Verordnung oder Zuweisung die Möglichkeit einer Datenerfassung (ausschließlich Schreibberechtigung) ohne weiteren Nachweis.

Nach Überprüfung der Identität besteht eine Woche lang Zugriff auf die Daten.

Wie lange kann ein Gesundheitsdiensteanbieter auf den elektronischen Eltern-Kind-Pass (eEKP) zugreifen?

Nach Überprüfung der Identität durch Auslesen der e-card mit einem e-card Lesegerät oder Eingabe eines Einmal-Zugriffs-Codes besteht eine Woche lang Zugriff auf den elektronischen Eltern-Kind-Pass.

Elektronischer Eltern-Kind-Pass ab 1. Oktober 2026

Der elektronische Eltern-Kind-Pass steht ab 1. Oktober 2026 sowohl den Gesundheitsdiensteanbietern als auch den Schwangeren, Obsorgeberechtigten und Kindern zur Verfügung. Gemäß eEltern-Kind-Pass-Gesetz darf der elektronische Eltern-Kind-Pass ab 1. Oktober 2026 Daten verarbeiten.

Es wird nicht empfohlen Daten vor dem 1. Oktober 2027 im elektronischen Eltern-Kind-Pass zu erfassen. Dies vor allem deswegen, weil der elektronische Eltern-Kind-Pass dann vermutlich nicht vollständig über den gesamten Zeitraum befüllt werden wird.

Wenn Daten im elektronischen Eltern-Kind-Pass dokumentiert werden, muss dennoch jedenfalls verpflichtend bis zum Umstieg auf die elektronische Erfassung im eEKP (ab bundesweiter Einführung im Oktober 2027) im gelben Papierheft bzw. im Zusatzheft dokumentiert werden!

Sofern vor dem 1.10.2027 freiwillig Daten im elektronischen Eltern-Kind-Pass erfasst werden, ist keine Einwilligung der betroffenen Personen erforderlich. Diese sind jedoch über die Datenverarbeitung zu informieren, in dem zumindest die Datenschutzinformation gem. Art. 13 DSGVO gut sichtbar in den Räumlichkeiten des GDA aufgelegt wird.
Achtung: Die Eintragungen sind in jedem Fall auch im Papierheft zu dokumentieren.

Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm ab 1. Oktober 2026

Das neue und erweiterte Untersuchungsprogramm startet ab 1. Oktober 2026 unabhängig von der Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Pass.

Die Dokumentation erfolgt bis zur verpflichtenden Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Pass weiterhin im gelben Papierheft. Für die Dokumentation der neuen Leistungen wurde ein Zusatzheft zum Eltern-Kind-Pass entwickelt, in dem die neuen Untersuchungs- und Beratungsergebnisse dokumentiert werden müssen. Bei den jeweils vorgesehenen Untersuchungen sind ab 1. Oktober 2026 die neuen bzw. erweiterten Leistungen vollständig durchzuführen und zu dokumentieren. Mit einer Dokumentation im Eltern-Kind-Pass und/oder dem Zusatzheft wird bestätigt, dass das neue Untersuchungsprogramm angewandt wurde.

Das Zusatzheft wird analog zu den gelben Papierheften über die etablierten Distributionskanäle innerhalb der Bundesländer verteilt. Das BMASGPK liefert an mindestens eine Stelle im Bundesland. Von dort erfolgt die bundeslandinterne Weiterverteilung. Eine entsprechende Liste wurde der Österreichischen Ärztekammer bereits zur Verfügung gestellt. Schwangere bzw. in weiterer Folge Eltern bzw. obsorgeberechtigte Personen für Kinder erhalten im Zuge eines Eltern-Kind-Pass-Termins das Zusatzheft vom Gesundheitsdiensteanbieter.

Informationen zum Eltern-Kind-Pass Untersuchungsprogramm und dem Zusatzheft finden sich unter:
Untersuchungsprogramm: Was ist neu? – Der elektronische Eltern-Kind-Pass
Das weiterentwickelte Untersuchungsprogramm, die aktuelle Auflage 2026 des Eltern-Kind-Pass sowie das Zusatzheft sind unter www.sozialministerium.at/ekp abrufbar.

Darüber hinaus sind „Erläuterungen und Hintergrundliteratur“ für den Eltern-Kind-Pass (ab Oktober 2026) für 
Schwangerschaft & Geburt (PDF, 984 KB) und Kindesuntersuchungen (PDF, 921 KB) abrufbar.

Für die Fragestellungen zu psychischen, psychosozialen, sozioökonomischen Belastungen sowie zu Gewalterfahrung stehen zur Unterstützung für die Durchführung der Leitfragen bzw. der zugehörigen Fragebögen unter www.sozialministerium.at/ekp-fragen zur Verfügung.

Support und Hilfe

Für Fragen zum elektronischen Eltern-Kind-Pass stehen Ihnen FAQ zur Verfügung.

Details und weitere Hilfestellungen zur Nutzung der Weboberfläche des elektronischen Eltern-Kind-Pass finden Sie im Benutzerhandbuch sowie in der Kurzanleitung:
EKP Benutzerhandbuch
 
Für Fragen zum elektronischen Eltern-Kind-Pass oder bei technischen Problemen steht Ihnen die e‑card Serviceline zur Verfügung:

Telefon: 050 124 33 22 (zum Ortstarif)
E-Mail: e-card-vp@sozialversicherung.at

Öffnungszeiten der e‑card Serviceline:
Montag bis Freitag von 7:00 bis 17:00 Uhr
Samstag von 7:00 bis 12:00 Uhr


Für Fragen zum GIN-Anschluss, e-card Lesegeräten etc.:
GIN Zugangsnetz-Provider

Für Fragen zur Integration des elektronischen Eltern-Kind-Pass in Ihre Software wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Softwarehersteller.

Bei Fragen zum neuen Untersuchungsprogramm finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter unter 
www.sozialministerium.at/ekp  bzw. auch unter
www.elternkindpass.gv.at weitere Informationen.

Informationen für Schwangere, obsorgeberechtigte Personen und Kinder

Schwangere, obsorgeberechtigte Personen und Kinder finden unter www.elternkindpass.gv.at weitere Informationen zum Eltern-Kind-Pass, den Inhalten des Untersuchungsprogramms sowie zum elektronischen Eltern-Kind-Pass.


Für Fragen zum elektronischen Eltern-Kind-Pass steht den Schwangeren, obsorgberechtigte Personen und Kindern eine eigene Serviceline zur Verfügung.

Telefon: 050 124 4450
E-Mail ElternKindPass@sozialversicherung.at
Montag bis Donnerstag von 7:30 - 16:00 Uhr und
Freitag von 7:30 - 16:00 Uhr

Zusätzlich steht den Schwangeren, obsorgeberechtigten Personen und Kindern ab 1. Oktober 2026 eine Servicestelle zur Verfügung. Die Servicestelle unterstützt bei Anliegen rund um die Daten und Zugriffe im elektronischen Eltern-Kind-Pass. Sie ist besonders für Personen wichtig, die kein Smartphone oder keine ID-Austria besitzen. 


Nähere Informationen zu den Serviceangeboten für Schwangere, obsorgeberechtigten Personen und Kindern finden Sie unter
Kontakt, Serviceline und Servicestelle – Der elektronische Eltern-Kind-Pass.

Weiterführende Links und Informationen

Die Datenschutzinformation gem. Art 13 DSGVO für den elektronischen Eltern-Kind-Pass finden Sie unter
Datenschutzinformation gem. Art 13 DSGVO für den elektronischen Eltern-Kind-Pass (PDF, 314 KB). 

Informationen zu den Inhalten des Eltern-Kind-Pass-Programms und den Zusatzheften finden Sie unter:


Die geltende Rechtsgrundlagen finden Sie unter:


Weitere Informationen zur ID Austria finden Sie unter
https://www.id-austria.gv.at/de.

 

Allgemeine Informationen zum Eltern-Kind-Pass für die Zielgruppe Schwangere, obsorgeberechtigte Personen und Kinder finden Sie unter:
www.elternkindpass.gv.at


Das Benutzerhandbuch sowie in der Kurzanleitung zum elektronischen Eltern-Kind-Pass finden Sie hier:
EKP Benutzerhandbuch

Häufige Fragen 

Häufige Fragen zum elektronischen Eltern-Kind-Pass finden Sie unter:
Häufige Fragen - elektronischer Eltern-Kind-Pass