DRUCKEN

e-card

Grafik_reger_zinn.jpg

Wie komme ich zu meiner e-card mit Foto?

Alle Informationen dazu finden Sie hier

Wird meine e-card getauscht, weil ich ab 1.1.2020 bei einer anderen Krankenkasse versichert bin?

Nein. Die auf der Rückseite der e-card (=Europäische Krankenversicherungskarte) aufgedruckte Krankenkasse ist lediglich der Austeller der e-card.

Bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind, ist nicht auf der e-card, sondern im e-card System gespeichert.

Ihre e-card bleibt auch durch die Zusammenlegung der Krankenkassen weiterhin bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Das Ablaufdatum finden Sie auf der Rückseite der e-card rechts unten.

Wozu dient die e-card?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zum elektronischen Gesundheitswesen und zur Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA). Rasch und sicher kann mit der e-card Ihr Anspruch auf Behandlung festgestellt werden.

Mit der e-card wird Ihr Krankenversicherungsschutz bei einem Arztbesuch oder einer anderen medizinischen Behandlung bestätigt. Legen Sie vor jeder Behandlung, z.B. bei der Ordinationshilfe, Ihre e-card vor. In der Arztordination kann mit Ihrer e-card elektronisch gesichert geklärt werden, ob und zu welchen Bedingungen (Rezeptgebührenbefreiung etc.) Sie versichert sind.

Wie bekomme ich eine gültige e-card, wenn ich in Österreich zu arbeiten beginne?

Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei der Sozialversicherung an, sobald Sie in Österreich zu arbeiten beginnen. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie versichert. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen Ihre österreichische Sozialversicherungsnummer mitteilen. Sie können mit dieser Sozialversicherungsnummer in Österreich zum Arzt gehen, auch wenn Sie noch keine e-card haben.

Eine e-card kann erst ausgestellt werden, wenn ein Foto verfügbar ist. Wenn Sie einen österreichischen Reisepass, österreichischen Personalausweis, österreichischen Scheckkartenführerschein oder ein Dokument des Fremdenregisters besitzen, müssen Sie nichts tun und erhalten automatisch Ihre e-card.

Wenn Sie keines dieser Dokumente besitzen, bringen Sie bitte ein Foto zur für Sie zuständigen Registrierungsstelle, damit Ihre e-card ausgestellt werden kann.

Wenn Ihr Arbeitgeber bei der Anmeldung für Sie eine Postadresse außerhalb Österreichs angegeben hat, müssen Sie darüber hinaus mit der zuständigen österreichischen Krankenkasse (im Regelfall wird das die Österreichische Gesundheitskasse sein)  Kontakt aufnehmen, damit die e-card auch außerhalb Österreichs zugestellt wird.

Wenn eine Fotoregistrierung nicht rasch möglich ist, können Sie sich bei Ihrer österreichischen Krankenkasse einen zeitlich begrenzten e-card Ersatzbeleg ausstellen lassen und damit zum Arzt gehen.

Kontaktdaten der Sozialversicherungsträger

Foto vorhanden

Foto bringen

Ausnahmen


Wie bekomme ich eine gültige e-card mit Foto?

Alle Details dazu finden Sie unter http://www.chipkarte.at/foto

Brauche ich weiterhin einen Überweisungsschein?

Ja. Um medizinische Informationen transportieren zu können, ist ein Überweisungs- bzw. Zuweisungsschein nach wie vor erforderlich. Den Überweisungsschein wird Ihnen Ihr Arzt aushändigen. Sie legen diesen gemeinsam mit der e-card bei der Einrichtung vor, an die Sie überwiesen wurden. 

Wer bekommt generell eine e-card?

Jede Person, für die ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß einem der folgenden Gesetze festgestellt wird, und die sich im Inland aufhält: 

  • Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
  • Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG)
  • Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG)
  • Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)

Weiters Personen, die von folgenden Krankenfürsorgeanstalten betreut werden:

  • KFA der Bediensteten der Stadt Wien
  • KFA der Bediensteten der Stadt Baden
  • Krankenfürsorge für die BeamtInnen der Landeshauptstadt Linz
  • Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Gemeinden
  • Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Landesbedienstete
  • Oberösterreichische Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge
  • KFA der Bediensteten der Stadt Steyr
  • KFA der Bediensteten der Stadt Wels
  • KFA für die Beamten der Landeshauptstadt Graz
  • KFA für die Beamten der Stadt Villach
  • KFA der Magistratsbeamten der Landeshauptstadt Salzburg
  • Kranken- und Unfallfürsorge für Tiroler Landeslehrer
  • Kranken- und Unfallfürsorge für Tiroler Landesbeamte
  • Kranken- und Unfallfürsorge für Tiroler Gemeindebeamte

Dies gilt sowohl für Personen, die einen eigenen Krankenversicherungsanspruch haben, als auch für deren anspruchsberechtigte Angehörige, wie z.B. Kinder und Ehepartner.

Personen, die einen „freien Beruf“ ausüben, können eine e-card für ELGA-Zwecke beantragen (wenn sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung hinausoptiert haben bzw. von dieser ausgenommen sind und nicht aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Selbstversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind). Details dazu finden Sie hier.

Bekommen Angehörige eine eigene e-card?

Ja, jeder Angehörige bekommt eine eigene e-card.   

Erhalten Neugeborene automatisch eine e-card?

Auch für Neugeborene wird automatisch eine e-card ausgestellt. Sollten Sie nach einigen Wochen noch nicht automatisch eine e-card für Ihr Baby erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger. 

Ich bin mehrfach versichert. Bekomme ich aus jeder Versicherung eine eigene e-card?

Nein, Sie bekommen nur eine e-card. Beim Arztbesuch können Sie entscheiden, aus welcher Krankenversicherung Sie Leistungen in Anspruch nehmen möchten.

Wo bekomme ich die e-card?

Die e-card wird Ihnen automatisch von Ihrer Krankenkasse per Post zugesandt.

Wo gilt die e-card?

Die e-card kann bei jedem Vertragsarzt (Zahnarzt, Facharzt oder Allgemeinmediziner), jeder Vertragseinrichtung, in den eigenen Einrichtungen der Sozialversicherung sowie in den meisten Krankenanstalten verwendet werden.

Wie verwende ich die e-card beim Urlaub im Inland?

Die e-card kann während eines Urlaubs im Inland bei jedem Vertragsarzt (Zahnarzt, Facharzt oder Allgemeinmediziner), jeder Vertragseinrichtung, in allen eigenen Einrichtungen der Sozialversicherung sowie in den meisten  Krankenanstalten verwendet werden. Teilen Sie dem behandelnden Arzt mit, dass Sie sich auf Urlaub befinden.

Gilt die e-card beim Urlaub im Ausland?

Auf der Rückseite der e-card befindet sich Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Die EKVK ist ein Versicherungsnachweis in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen Staaten, mit denen Österreich ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Mit der EKVK können Sie, wenn das während eines vorübergehenden Aufenthaltes notwendig wird, in den jeweiligen Staaten wie eine im jeweiligen Land sozialversicherte Person medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Dafür stehen Ihnen die Behandlungsstellen der gesetzlichen Krankenversicherung dieses Landes zur Verfügung (Vertragsarzt, Spital, nicht aber Wahlarzt oder Privatkrankenhaus).

Die EKVK gilt nur unter der Bedingung, dass alle Datenfelder ausgefüllt sind und Sie auch tatsächlich in Österreich versichert oder mitversichert sind. Wenn die Datenfelder Ihrer EKVK (ausgenommen die Kennnummer) nur mit Sternen befüllt sind und Sie in einen oben angeführten Staat reisen möchten, beantragen Sie bitte vor Reiseantritt eine Ersatzbescheinigung bei Ihrem Krankenversicherungsträger.

Was tun, wenn die e-card verloren geht?

Melden Sie einen Verlust oder Diebstahl möglichst rasch Ihrer Krankenkasse oder der e-card Serviceline unter der Nummer 050 124 33 11 (österreichweit zum Ortstarif - daher die erste Null immer mitwählen).  Die alte e-card wird dann gesperrt, die neue e-card wird innerhalb weniger Tage zugestellt. Ist während dieser Zeit ein Arztbesuch erforderlich, kann Sie der Arzt trotzdem behandeln. Wichtig ist, dass Sie Ihre Sozialversicherungsnummer und Ihre zuständige Krankenkasse wissen.  Die e-card muss zum Arzt auf jeden Fall nachgebracht werden. Es ist keine polizeiliche Diebstahlsanzeige notwendig.

Was mache ich mit meiner alten e-card, wenn ich eine neue zugesandt bekomme?

Bei der e-card wird besonderer Wert auf ein umweltschonendes Kartenkörpermaterial gelegt. PET kann als einziges Kartenkörpermaterial nahezu rückstandslos recycelt werden.

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung fallen Chipkarten jetzt unter die Elektroaltgeräteverordnung. Bei der „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ auf der Rückseite der neuen e-card handelt es sich um die Kennzeichnung des Kartenherstellers entsprechend der Elektroaltgeräteverordnung.

Das bedeutet, dass für diese Chipkarten geeignete Übernahmestellen zur fachgerechten Entsorgung eingerichtet wurden. Als Karteninhaber haben Sie die Möglichkeit, ungültige bzw. defekte Karten bei einer der veröffentlichten Übernahmestellen fachgerecht entsorgen zu lassen.

Wie lange gilt die e-card?

Die Gültigkeitsdauer der e-card ist grundsätzlich unbegrenzt. Im Inland kann mit Ihrer e-card jederzeit Ihr Versicherungsstatus online festgestellt werden.

Die e-card muss lediglich dann ausgetauscht werden, wenn sich Daten ändern, die auf der Kartenoberfläche ersichtlich sind (z.B. der Name), oder wenn die Karte beschädigt ist.

Kurz vor dem Ablaufdatum der Europäischen Krankenversicherungskarte (auf der Rückseite der e-card) wird automatisch eine neue e-card ausgestellt und an Ihre letzte der Sozialversicherung bekannte Adresse zugestellt, wenn

  • weiter Versicherungsschutz besteht und
  • ein Foto von Ihnen verfügbar ist (aus einem österreichischen Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder einem Dokument des Fremdenregisters)
  • oder für Sie eine gesetzliche Ausnahme  von der Foto-Pflicht zutrifft.


Alle Informationen zum Foto auf der e-card finden Sie unter e-card mit Foto

Wie funktioniert das e-card System bei Hausbesuchen?

Der Arzt hat die Möglichkeit, Hausbesuche im Vor- oder Nachhinein im e-card System zu erfassen. 

Was kostet die e-card?

Die Ausstellung der e-card ist kostenlos.

Vom Gesetzgeber ist nach §135 Abs. 3 ASVG pro Kalenderjahr ein Service-Entgelt für die e-card vorgesehen, das vom Dienstgeber eingehoben wird. Die Service-Entgelt Einhebung erfolgt jeweils am 15.11.  für das nächste Kalenderjahr.

Service-Entgelt

Was kostet eine Neuausstellung der e-card?

Die Erstausstellung Ihrer e-card und der Austausch nach Namensänderungen oder bei schadhaften Karten sind für Sie kostenlos. Für die Ausstellung verlorener Karten oder von Karten, deren Unbrauchbarkeit Sie selbst verschuldet haben, kann eine Gebühr eingehoben werden. Die Karte ist Eigentum der ausstellenden Stelle.

Bekomme ich eine neue e-card, wenn ich den Arbeitgeber wechsle oder sich mein Versicherungsstatus ändert?

Ihre e-card bleibt weiter verwendbar, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln oder Ihre Versicherung sich aus anderen Gründen ändert (Arbeitslosigkeit, Angehörigeneigenschaft, Übersiedlung, Pensions- oder Ruhegenussbezug, Wechsel des Versicherungsträgers nach Unterbrechung Ihres Versicherungsschutzes usw.). Sie wird aus diesen Gründen nicht ausgetauscht, da diese Informationen auf der Karte selbst nicht gespeichert sind, sondern im e-card System. Die auf der Rückseite der e-card (=Europäische Krankenversicherungskarte) angegebene Krankenkasse ist lediglich der Aussteller der Karte.

Was ist bei Änderung der persönlichen Daten zu tun (Namensänderung, Titel, etc.)?

Bitte melden Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten mit dem erforderlichen Nachweis (z.B. Heiratsurkunde, Diplom) Ihrer Krankenkasse. Die Kontaktdaten finden Sie unter:

Krankenkassen

Welche Titel werden auf der e-card gespeichert?

Auf der e-card werden alle in der EU anerkannten Titel gespeichert, sofern sie der Sozialversicherung bekannt sind.

Wer soll die Karten von Kindern unterschreiben?

Karten von Personen unter 14 Jahren können mit der Unterschrift des-/derjenigen versehen werden, der/die diese Person bei medizinischen Behandlungen vertreten oder begleitet wird. Das Unterschriftenfeld kann auch frei gelassen und nach Erreichen des 14. Lebensjahres von dem/der Benützer/in selbst unterschrieben werden. Das Unterschriftenfeld darf nur die Unterschrift einer einzelnen Person tragen. Kommen mehrere Personen für eine Unterschrift in Frage, ist das Unterschriftenfeld jedenfalls freizulassen.